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Der Maklerauftrag ist im Immobilienbereich ein privatrechtlicher Vertrag durch den
sich der Auftraggeber verpflichtet dem Immobilienmakler für die Vermittlung eines
Vertrags oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags eine
Provision zu zahlen.    Hier Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
 
Ein Maklerauftrag kann formlos, sollte aber in der Regel schriftlich abgeschlossen
werden.  
Bei uns können Sie zwischen den folgenden Makleraufträgen wählen:

Der Makleralleinauftrag

Mit einem Alleinauftrag verpflichten Sie uns für eine bestimmte Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen.    Im Gegenzug verzichten Sie darauf einen anderen Makler oder Dritte einzuschalten.  –  Unser Team stellt Ihnen bei einem Alleinauftrag das gesamte Fachwissen  sowie  Marktkenntnisse und ein ausgebautes Netzwerk an Kooperationspartner der Immobilienwirtschaft und Bankenpartner zur Verfügung!

Der einfache Maklerauftrag

Mit dem einfachen Maklerauftrag besteht gemäß der gesetzlichen Regelung  (BGB)  für uns keine Verpflichtung zum
Tätigwerden. Wir haben somit alle Optionen abzuwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden
verschiedene Immobilienmakler parallel beauftragt, riskiert ein möglicher Käufer,  am Ende mehrmals die Provision
zu bezahlen.    Zudem besteht die Gefahr, dass ein wirklich gutes Objekt oder Grundstück zum Scheitern angeboten
wird.   So stellen wir häufig fest, dass das gleiche Objekt mehrfach inseriert wird und zum Teil mit unterschiedlichen
Preisangaben.   Dieses lässt weder das Objekt, noch die Verkaufsabsicht besonders vertrauenswürdig erscheinen!

WEITERE INFORMATION ZUM MAKLERAUFTRAG
Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Immobilienmakler einen Makleralleinauftrag erteilt. Nur bei einem Alleinauftrag steht dem Auftraggeber die volle Maklerleistung zu.  Darauf sollte bei dem sehr komplexen Thema Immobiliengeschäft niemand leichtfertig verzichten!
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